Hinweis Altölverordnung
Hinweis nach § 8 AltÖlV Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen. Du kannst uns die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter, und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle, zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung als Gefahrgut übersenden. Die Rücksendeadresse entnimmst Du bitte unserem Impressum.
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