Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Ein Motorradfahrer möchte seine Maschine nicht nur sehen und fühlen, sondern auch hören können. Aus diesem Grund stellt der Sound häufig ein besonders wichtiges Kaufkriterium dar. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich der amerikanische Hersteller Harley Davidson, welcher den Sound seiner Maschinen als Alleinstellungsmerkmal zu nutzen weiß.
Obwohl Motorräder laut der EU-Richtlinie 97/24/EG bereits seit mehreren Jahren lediglich einen Geräuschpegel von maximal 80 dB(A) verursachen dürfen, ist ein Großteil der Modelle wesentlich lauter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Hersteller die vorgeschriebenen Geräuschmessverfahren geschickt umgehen. Eine speziell entwickelte Software erkennt den Testzyklusbereich und regelt den Sound durch technische Vorrichtungen automatisch herab.
Eine neue Geräuschvorschrift für Motorräder soll nun jedoch für Ruhe auf den Straßen sorgen und bisherige Gesetzeslücken schließen.
Neue Geräuschvorschrift für Motorräder
Seit dem 1. Januar 2016 bestehen aufgrund einer neuen Verordnung UNECE-R 41.04 für die Lärmentwicklung von Motorrädern geänderte Vorgaben. So wird der maximal erlaubte Schallpegel von Motorrädern je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine nun auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt. Das entspricht in etwa dem Geräuschpegel einer herkömmlichen Motorsäge.
Aufatmen trotz Einschränkungen
Gute Nachrichten gibt es trotz der neuen Vorschrift. Die Verordnung gilt nur für neue Typenzulassungen. Bestehende Motorrad-Typen stehen unter Bestandsschutz und dürfen damit auch weiterhin gefahren werden. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen.
Wer jedoch ein Motorrad Baujahr 2016 erwerben möchte und weiterhin einen hohen Wert auf einen ausgeprägten Sound legt, könnte die Maschine durch eine lautere Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung „soundtechnisch“ wieder aufrüsten – und das auf legale Weise. Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten.
Abweichende Regelung bei Zubehörauspuffanlagen
Die Neureglung greift zwar in der Theorie auch für Zubehöranlagen – aber erst durch die zusätzliche Verordnung UNECE 92.01 für Zubehörauspuffanlagen – und die gilt erst ab 2020. Die wahre Auswirkung der Gesetzesänderungen wird daher erst in einigen Jahren wirklich spürbar bzw. „hörbar“ sein.
Die Autorin:
Anne-Katrin Meyer ist gelernte Technikerin. In ihrer Aufgabe als Redakteurin bei der Loitz KG betreut sie den Online-Shop von helmexpress.com und befasst sich in diesem Zusammenhang nicht nur mit der Sicherheit beim Motorradfahren, sondern auch mit sämtlichen neuen Gesetzesregelungen in diesem Bereich. Da sie auch privat gern mit dem Motorrad auf Tour ist, kann sie Hobby und Beruf perfekt miteinander verbinden.
Eine Frage die sich aus diversen Diskussionen heraus ergeben hat: Wie sieht denn das mit den steuerbaren Klappensystemen und den DB-Killern aus? Ist da von der Gesetzgeberseite aus etwas in Planung oder werden die erlaubt bleiben?
– Anwort von Frau Meyer –
„die neue Gesetzesnorm enthält unter anderem ein Verbot für entfernbare Schalldämpfereinsätze, also „dB-Eater“ bzw. „dB-Killer“.
Der Kauf und die Montage von steuerbaren Klappensysteme ist in der Norm UNECE 92.01 einbegriffen und daher erst ab 2020 betroffen. Aber der Betrieb (also das Fahren mit geöffnetem Klappensystem) auf öffentlichen Straßen war ja bisher ohnehin gesetzeswidrig.“
Also DB-Killer und Klappensysteme sind auch verboten. „die neue Gesetzesnorm enthält unter anderem ein Verbot für entfernbare Schalldämpfer Einsätze, also „dB-Eater“ bzw. „dB-Killer“. Der Kauf und die Montage von steuerbaren Klappensysteme ist in der Norm UNECE 92.01 einbegriffen und daher erst ab 2020 betroffen. Aber der Betrieb auf öffentlichen Straßen war ja bisher ohnehin gesetzeswidrig.“
Geräuschvorschriften für Motorräder sollen für Ruhe auf
den Straßen sorgen und bisherige Gesetzeslücken schließen. Ruhe auf den Strassen? Die wird erst einkehren, wenn nur noch E-Autos und E-Motorräder unterwegs sind!